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   VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049, AN 9 S 10.02048   

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https://dejure.org/2010,68891
VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049, AN 9 S 10.02048 (https://dejure.org/2010,68891)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049, AN 9 S 10.02048 (https://dejure.org/2010,68891)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. November 2010 - AN 9 K 10.02049, AN 9 S 10.02048 (https://dejure.org/2010,68891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung zur Beseitigung einer Solaranlage; denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Ensembleschutz ("Randbereich"); keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes (Dachlandschaft maßgeblich von modernen; Einflüssen gekennzeichnet, kein einheitliches historisches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
    Die Auslegung der "gewichtigen Gründe" im Sinne von überwiegenden Gründen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (BayVGH, Urteil vom 27. September 2007, 1 B 00.2474 - juris, RdNrn. 87 ff.).

    Hierfür müssen die von dem Vorhaben berührten Belange berücksichtigt und miteinander und gegeneinander abgewogen werden (BayVGH, Urteil vom 27.9.2007, 1 B 00.2474 - juris, RdNr. 87).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
    Die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erfordert dabei eine weite Auslegung des die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestands (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.2.2008, OVG 2 B 12.06 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
    Es geht nicht um einen generellen Vorrang des Denkmalschutzes gegenüber dem Umweltschutz, sondern eine Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalles (OVG Lüneburg, Urteil vom 3.5.2006, 1 LB 16/05 - juris, RdNrn. 45 ff.).
  • VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 BV 07.760

    Denkmalschutz: Erhaltung eines Ensembles // Ensemble; Bestandteil; Veränderung;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
    Nach der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil vom 3.1.2008, 2 BV 07.760 - juris, RdNr. 18) ist davon auszugehen, dass Ensembles den gleichen Schutz wie Einzelbaudenkmäler genießen und Ensemble prägende Bestandteile, auch wenn sie wie das klägerische Anwesen keine Baudenkmäler sind, grundsätzlich erhalten werden sollen.
  • VGH Bayern, 09.06.2004 - 26 B 01.1959

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Fassadenverkleidung mit

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
    Denn würde eine beachtliche Veränderung bei einem vorbelasteten Baudenkmal auf Grund der Vorbelastung nicht als rechtserheblich eingestuft, würde das Baudenkmal schrittweise in seiner Gestalt und möglicherweise sogar in seinem Bestand preisgegeben (BayVGH, Urteil vom 9.6.2004, 26 B 01.1959 - juris, RdNr. 19, BayVGH, Entscheidung vom 17.3.1999, BayVBl 1999, 368).
  • VG Augsburg, 11.08.2008 - Au 5 K 07.1014

    Neubau im Bereich eines Ensembles; Ensemblerelevanz eines straßenabgewandten Teil

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
    Bei einem (flächenmäßig) großen Ensemble, wie dem "Ensemble ...", ist für die Beurteilung der denkmalschützerischen Aspekte regelmäßig nicht das gesamte Ensemblegebiet heranzuziehen, sondern primär der Nahbereich um das klägerische Anwesen (VG Augsburg, Urteil vom 11.8.2008, AU 5 K 07.1014 - juris RdNr. 43).
  • VG Würzburg, 13.11.2014 - W 5 K 13.18

    Stadt Würzburg; Dachausbau; Beeinträchtigung des Ortsbilds; Ensembleschutz; Nähe

    Bei einem flächenmäßig großen Ensemble ist für die Beurteilung regelmäßig nicht das gesamte Ensemblegebiet heranzuziehen, sondern primär der Nahbereich um das geplante Vorhaben (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.11.2010 Nr. AN 9 K 10.02049), so dass die von Klägerseite genannten Bezugsfälle am Marktplatz im vorliegenden Fall nicht relevant sind.
  • VG Regensburg, 15.06.2021 - RN 6 K 19.1713

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung für ein gegen Denkmalschutzrecht

    Er verweise auf ein Urteil des VG Ansbach vom 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049.
  • VG Würzburg, 08.12.2011 - W 5 K 10.1060

    Photovoltaikanlage; Ensembleschutz; Auswirkung auf Einzeldenkmal; Ermessen

    Bei einem flächenmäßig großen Ensemble ist für die Beurteilung regelmäßig nicht das gesamte Ensemblegebiet heranzuziehen, sondern primär der Nahbereich um das geplante Vorhaben (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.11.2010, Az: AN 9 K 10.02049).
  • VG Ansbach, 24.09.2014 - AN 9 K 13.02051

    Beseitigungsanordnung; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; Ensemble;

    Die Kammer konnte sich beim durchgeführten Augenschein davon überzeugen, dass dieses Konzept auch heute noch deutlich erkennbar ist, auch wenn es in dem für die Beurteilung der denkmalschutzrechtlichen Aspekte relevanten Nahbereich (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 29.7.2013, 14 ZB 11.398 - juris; VG Ansbach, U.v. 23.11.2010, AN 9 K 10.02049 - juris), vorliegend somit vorrangig in dem im Randbereich des Ensembles "Gartenstadt" liegenden Straßenzug ...straße ... bis ... und der sich im rückwärtigen Bereich des klägerischen Anwesens befindlichen Grundstücke ... bis ... sowie ... bis ..., nicht durchgängig eingehalten wird.
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