Rechtsprechung
VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049, AN 9 S 10.02048 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anordnung zur Beseitigung einer Solaranlage; denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Ensembleschutz ("Randbereich"); keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes (Dachlandschaft maßgeblich von modernen; Einflüssen gekennzeichnet, kein einheitliches historisches ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in …
Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
Die Auslegung der "gewichtigen Gründe" im Sinne von überwiegenden Gründen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (BayVGH, Urteil vom 27. September 2007, 1 B 00.2474 - juris, RdNrn. 87 ff.).Hierfür müssen die von dem Vorhaben berührten Belange berücksichtigt und miteinander und gegeneinander abgewogen werden (BayVGH, Urteil vom 27.9.2007, 1 B 00.2474 - juris, RdNr. 87).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber …
Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
Die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erfordert dabei eine weite Auslegung des die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestands (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.2.2008, OVG 2 B 12.06 - juris). - OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05
Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von …
Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
Es geht nicht um einen generellen Vorrang des Denkmalschutzes gegenüber dem Umweltschutz, sondern eine Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalles (OVG Lüneburg, Urteil vom 3.5.2006, 1 LB 16/05 - juris, RdNrn. 45 ff.).
- VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 BV 07.760
Denkmalschutz: Erhaltung eines Ensembles // Ensemble; Bestandteil; Veränderung; …
Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
Nach der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil vom 3.1.2008, 2 BV 07.760 - juris, RdNr. 18) ist davon auszugehen, dass Ensembles den gleichen Schutz wie Einzelbaudenkmäler genießen und Ensemble prägende Bestandteile, auch wenn sie wie das klägerische Anwesen keine Baudenkmäler sind, grundsätzlich erhalten werden sollen. - VGH Bayern, 09.06.2004 - 26 B 01.1959
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Fassadenverkleidung mit …
Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
Denn würde eine beachtliche Veränderung bei einem vorbelasteten Baudenkmal auf Grund der Vorbelastung nicht als rechtserheblich eingestuft, würde das Baudenkmal schrittweise in seiner Gestalt und möglicherweise sogar in seinem Bestand preisgegeben (BayVGH, Urteil vom 9.6.2004, 26 B 01.1959 - juris, RdNr. 19, BayVGH, Entscheidung vom 17.3.1999, BayVBl 1999, 368). - VG Augsburg, 11.08.2008 - Au 5 K 07.1014
Neubau im Bereich eines Ensembles; Ensemblerelevanz eines straßenabgewandten Teil …
Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
Bei einem (flächenmäßig) großen Ensemble, wie dem "Ensemble ...", ist für die Beurteilung der denkmalschützerischen Aspekte regelmäßig nicht das gesamte Ensemblegebiet heranzuziehen, sondern primär der Nahbereich um das klägerische Anwesen (VG Augsburg, Urteil vom 11.8.2008, AU 5 K 07.1014 - juris RdNr. 43).
- VG Würzburg, 13.11.2014 - W 5 K 13.18
Stadt Würzburg; Dachausbau; Beeinträchtigung des Ortsbilds; Ensembleschutz; Nähe …
Bei einem flächenmäßig großen Ensemble ist für die Beurteilung regelmäßig nicht das gesamte Ensemblegebiet heranzuziehen, sondern primär der Nahbereich um das geplante Vorhaben (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.11.2010 Nr. AN 9 K 10.02049), so dass die von Klägerseite genannten Bezugsfälle am Marktplatz im vorliegenden Fall nicht relevant sind. - VG Regensburg, 15.06.2021 - RN 6 K 19.1713
Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung für ein gegen Denkmalschutzrecht …
Er verweise auf ein Urteil des VG Ansbach vom 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049. - VG Würzburg, 08.12.2011 - W 5 K 10.1060
Photovoltaikanlage; Ensembleschutz; Auswirkung auf Einzeldenkmal; Ermessen
Bei einem flächenmäßig großen Ensemble ist für die Beurteilung regelmäßig nicht das gesamte Ensemblegebiet heranzuziehen, sondern primär der Nahbereich um das geplante Vorhaben (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.11.2010, Az: AN 9 K 10.02049). - VG Ansbach, 24.09.2014 - AN 9 K 13.02051
Beseitigungsanordnung; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; Ensemble; …
Die Kammer konnte sich beim durchgeführten Augenschein davon überzeugen, dass dieses Konzept auch heute noch deutlich erkennbar ist, auch wenn es in dem für die Beurteilung der denkmalschutzrechtlichen Aspekte relevanten Nahbereich (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 29.7.2013, 14 ZB 11.398 - juris; VG Ansbach, U.v. 23.11.2010, AN 9 K 10.02049 - juris), vorliegend somit vorrangig in dem im Randbereich des Ensembles "Gartenstadt" liegenden Straßenzug ...straße ... bis ... und der sich im rückwärtigen Bereich des klägerischen Anwesens befindlichen Grundstücke ... bis ... sowie ... bis ..., nicht durchgängig eingehalten wird.